Gesundheitsvollmacht
Für medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten
hier:
Unterstützung der schulmedizinischen Therapie
mit ganzheitlicher Gesundheitspflege
Ich (Vollmachtgeber(in):
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Vollmachtgeber/in mit Vor-und Zuname / Geburtsdatum / Adresse
bevollmächtige ………………………………………………………………………….
Vor- und Zuname / Adresse / Telefon
Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte in jedem Fall, meine(n) Bevollmächtigte(n) über meine Erkrankung und meinen Zustand aufzuklären. Ich entbinde die behandelnden Ärzte von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Die Vollmacht umfasst alle persönlichen Angelegenheiten im Rahmen der ganzheitlichen Gesundheitspflege zur eigenverantwortlichen Unterstützung der schulmedizinischen Therapie, insbesondere:
=> Beteiligung an allen Entscheidungen und Regelungen, die im medizinischen Bereich zu treffen sind
(Einfließen von ganzheitlich gesundheitspflegerischen Aspekten in die Auswahl, Durchführung und Planung
von medizinischen Interventionen).
=>Teilnahme an Besprechungen (Konzil) mit dem Arzt und den Angehörigen über anstehende Interventionen
unter dem Gesichtspunkt der gesundheitspflegerischen Betreuung.
=> Einsicht in Arztberichte und Diagnosen als Grundlage für die Erarbeitung von gesundheitspflegerisch
unterstützenden Maßnahmen zur eigenverantwortlichen Stabilisierung der Grundgesundheit des Patienten.
=> die Teilnahme an Arztvisiten;
=> die Vertretung der gesundheitspflegerischen Interessen betreffend die ganzheitliche Gesundheit des
Patienten während der Durchführung der schulmedizinischen Therapie gegenüber dem Arzt.
Die Vollmacht dient ausschließlich der reibungslosen Durchführung der gesundheitspflegerischen Begleitung zur Unterstützung der schulmedizinischen Therapie in allen Aspekten, die meine Ganzheitliche Gesundheit betreffen.
Die Regelung von weiteren Maßnahmen i.S. der §§ 1904 ff. BGB sowie finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten bleibt einer ergänzenden Pflege / Vorsorgevollmacht vorbehalten.
Wenn keine näheren Ausführungsbestimmungen meinerseits vorliegen, gelten die allgemeinen ethischen Grundsätze, wie sie etwa von der deutschen Bundesärztekammer bereits den September 1998 formuliert worden sind: „Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens dürfen in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen oder nicht weitergeführt werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann.“ Ich behalte mir vor, Wünsche und Behandlungsziele für sonstige Situationen (Schlaganfall, Demenz, Koma u.a.) in einer individuellen Patientenverfügung zu dokumentieren.
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Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers
Folgende Person bezeugt, dass ich diese Vollmacht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und aus eigenem Willen abgegeben habe:
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Vor- und Zuname / Adresse / Telefon der bezeugenden Person