Gesundheitsvollmacht

 

 

Für medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten

hier:

Unterstützung der schulmedizinischen Therapie

mit ganzheitlicher Gesundheitspflege  

 

Ich (Vollmachtgeber(in):

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Vollmachtgeber/in mit Vor-und Zuname / Geburtsdatum / Adresse

bevollmächtige ………………………………………………………………………….

 

Vor- und Zuname / Adresse / Telefon

 

Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte in jedem Fall, meine(n) Bevollmächtigte(n) über meine Erkrankung und meinen Zustand aufzuklären. Ich entbinde die behandelnden Ärzte von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Die Vollmacht umfasst alle persönlichen Angelegenheiten im Rahmen der ganzheitlichen Gesundheitspflege zur eigenverantwortlichen Unterstützung der schulmedizinischen Therapie, insbesondere:

=> Beteiligung an allen Entscheidungen und Regelungen, die im medizinischen Bereich zu treffen sind

    (Einfließen von ganzheitlich gesundheitspflegerischen Aspekten in die Auswahl,  Durchführung und Planung

    von medizinischen Interventionen).

=>Teilnahme an Besprechungen (Konzil) mit dem Arzt und den Angehörigen über anstehende Interventionen

    unter dem Gesichtspunkt der gesundheitspflegerischen Betreuung.

=> Einsicht in Arztberichte und Diagnosen als Grundlage für die Erarbeitung von gesundheitspflegerisch

    unterstützenden Maßnahmen zur eigenverantwortlichen Stabilisierung der Grundgesundheit des Patienten.

=> die Teilnahme an Arztvisiten;

=> die Vertretung der gesundheitspflegerischen Interessen betreffend die ganzheitliche Gesundheit des

    Patienten während der Durchführung der schulmedizinischen Therapie gegenüber dem Arzt.

 

 

 

Die  Vollmacht dient ausschließlich der reibungslosen Durchführung der gesundheitspflegerischen Begleitung zur Unterstützung der schulmedizinischen Therapie in allen Aspekten, die meine Ganzheitliche Gesundheit betreffen.

 

Die Regelung von weiteren Maßnahmen i.S. der §§ 1904 ff. BGB sowie finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten bleibt einer ergänzenden Pflege / Vorsorgevollmacht vorbehalten.

 

 

 

 

Wenn keine näheren Ausführungsbestimmungen meinerseits vorliegen, gelten die allgemeinen ethischen Grundsätze, wie sie etwa von der deutschen Bundesärztekammer bereits den September 1998 formuliert worden sind: „Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens dürfen in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen oder nicht weitergeführt werden, wenn diese  nur den Todeseintritt verzögern und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann.“  Ich behalte mir vor, Wünsche und Behandlungsziele für sonstige Situationen (Schlaganfall, Demenz, Koma u.a.) in einer individuellen Patientenverfügung zu dokumentieren.

 

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Ort, Datum            Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers

Folgende Person bezeugt, dass ich diese Vollmacht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und aus eigenem Willen abgegeben habe:

 

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Vor- und Zuname / Adresse / Telefon der bezeugenden Person

 

 

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